Was ist KI? Drei Antworten, und nur eine davon steht im Gesetz.
AI und KI meinen dasselbe, aber im Projekt oft nicht dieselbe Sache. Alltag, Fachwelt und KI-Verordnung ziehen die Grenze an verschiedenen Stellen. Warum das vor dem Kickoff geklärt sein sollte.
Wenn ich auf dieser Seite AI schreibe und anderswo KI, meine ich dasselbe: Artificial Intelligence, Künstliche Intelligenz. Der Begriff ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass im selben Meeting oft drei verschiedene Dinge damit gemeint sind.
Im Alltag heißt KI heute meist: ein Sprachmodell, mit dem man chatten kann.
In der Fachwelt ist der Begriff viel älter und viel breiter. Der Antrag für die Dartmouth-Konferenz von 1955 beschreibt die Aufgabe so: eine Maschine dazu bringen, sich so zu verhalten, dass man es bei einem Menschen intelligent nennen würde. Darunter fallen Expertensysteme genauso wie klassisches Machine Learning, Computer Vision und Sprachmodelle.
Im Gesetz steht seit der KI-Verordnung eine eigene Definition. Ein KI-System ist demnach „ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“.
Das entscheidende Wort ist „ableitet“. Erwägungsgrund 12 grenzt damit Systeme aus, die auf Regeln beruhen, die ausschließlich von Menschen festgelegt wurden. Die Leitlinien der Kommission nennen als Beispiele außerhalb der Definition auch einfache Datenverarbeitung, klassische Heuristiken und einfache Vorhersagesysteme. Sie sind nicht bindend und verlangen eine Prüfung im Einzelfall.
Für die Praxis hat das Folgen. Ich arbeite mit drei Stufen, und man beginnt immer unten:
- Regeln: im Alltag oft schon „KI“, im Sinne der Verordnung in der Regel nicht.
- Klassisches ML: fachlich eindeutig KI, rechtlich meist auch, aber nicht ausnahmslos.
- Sprachmodelle: in allen drei Bedeutungen KI.
Dieselbe Anwendung kann also im Vorstand als KI-Erfolg gelten, im Fachbereich als schlichte Regelprüfung und im KI-Inventar gar nicht auftauchen. Oder umgekehrt: Ein unscheinbares Scoring-Modell, das niemand KI nennt, gehört ins Inventar.
Enterprise AI scheitert selten an der Technologie. Manchmal scheitert sie schon daran, dass niemand geklärt hat, worüber gerade gesprochen wird. Deshalb gehört die Frage „Welche Definition verwenden wir hier?“ in jedes Kickoff und in jedes KI-Inventar.
Transparenzhinweis: Der Gesetzestext ist wörtlich zitiert, die Einordnung der drei Stufen ist meine eigene Vereinfachung und keine Rechtsberatung. Die Leitlinien der Kommission sind rechtlich nicht bindend, ob ein System unter die Definition fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Dieser Post entstand mit AI-Unterstützung auf Basis eigener Erfahrung.